Impressum
Adresse
paybox Bank AG
Lassallestraße 9
A-1020 Wien
www.payboxbank.at
Kontakt
info@payboxbank.at
Tel.: 05 05 2 05 05
Firmenbuchnummer: 218809d
Firmenbuchgericht: Wien
UID-Nr.: ATU53590902
Unternehmensgegenstand
Einlagengeschäft, Girogeschäft, Kreditgeschäft, Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmittel, Garantiegeschäft, Factoringgeschäft, Ausgabe von E-Geld
Einlagensicherung
Die Einlagen natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von € 100.000,00 gesichert. Die paybox Bank AG ist Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers, der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA) Nähere Details finden Sie unter www.einlagensicherung.at
Anwendbare Vorschrift
Bankwesengesetz BGBl. Nr. 532/1993 in seiner jeweils geltenden Fassung (https://www.ris.bka.gv.at)
Vorstand
Mag. Michael Wilhelm
Dipl.-Ing. (FH) Michael Wolczyk
Aufsichtsrat
Dr. Gottwald Kranebitter (Vorsitzender)
Mag. Susanne Althaler (Stellvertreterin des Vorsitzenden)
Mag. Natascha Kantauer Gansch
Alejandro Douglass Plater
Aleksandar Dimitrov
Arne Schulz-Lamprecht
Lukas Hanzl
Eigentümer
A1 Telekom Austria AG
Aufsichtsbehörde
Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, https://www.fma.gv.at/
Kammer/Berufsverband
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Banken und Bankiers, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien, https://www.wko.at/
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz): Magistratisches Bezirksamt des II. Bezirks
Beschwerdemanagement:
Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Anliegen sind uns wichtig. Sollte Sie unser Service einmal nicht zufriedenstellen, wenden Sie sich bitte an beschwerde@payboxbank.at.
Kundeninformation Beschwerdemanagement
Schlichtungsstelle:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommision stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumer/odr/ erreichen.
Medieninhaber, Herausgeber und Verleger
paybox Bank AG, Lassallestraße 9, 1020 Wien
Blattlinie:
Die Webseite dient der Bewerbung und dem Verkauf von uns vertriebener Waren und Dienstleistungen sowie der Darstellung unseres Unternehmens.
Offenlegung gemäß Art. 431 ff CRR
paybox Bank AG – Offenlegung 31.12.2022
Veröffentlichung gemäß § 65a BWG
Allgemeines:
Gemäß § 65a BWG idF BGBI I 184/2013 ist die paybox Bank AG verpflichtet, auf unserer Internetseite zu erörtern, auf welche Art und Weise wir die Bestimmungen der §§ 5 Abs. 1 Z 6 bis 9a, 28a Abs. 5Z 1 bis 5, 29, 39b, 64 Abs. 1 Z 18 und 19 und der Anlage zu § 39b einhalten.
§ 5 Abs. 1 Z 6-9 BWG, § 28a Abs. 5 Z 1 bis 5 BWG (Fit & Proper)
In den §§ 5 Abs. 1 Z 6 bis Z 11 und Z 13, 28a Abs. 3 und Abs. 5 und 30 Abs. 7a BWG sind bestimmte Anforderungen an die Geschäftsleiter sowie an den Vorsitzenden und die Mitglieder des Aufsichtsrats von Kreditinstituten, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften statuiert. Diese Anforderungen betreffen unter anderem die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung sowie die für die Ausübung der Leitungs- bzw. Aufsichtsfunktion erforderliche Erfahrung und ausreichende zeitliche Verfügbarkeit (Fit & Proper Vorgaben).
Darüber hinaus legen die von der European Banking Authority (EBA) erlassenen und seit 30.06.2018 anwendbaren Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen (EBA/GL/2017/12) Kriterien und Verfahren fest, die Kreditinstitute bei der Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans in der Leitungs- und Aufsichtsfunktion zu beachten haben. Die Finanzmarktaufsicht hat im August 2018 ein Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen veröffentlicht.
Die paybox Bank AG hat eine entsprechende Fit & Proper Richtlinie erlassen, mit der sie diese Fit & Proper Vorgaben umsetzt.
In diesem Zusammenhang wird ein Prozess zur Durchführung von Eignungsbeurteilungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie von Inhabern von Schlüsselfunktionen festgelegt. Die Verantwortlichkeiten und Kriterien für die Beurteilung der Eignung und persönlichen Zuverlässigkeit sind definiert. Demnach ist vor jeder Bestellung oder Wiederbestellung eines Mitglieds der Geschäftsleitung, des Vorstands oder Aufsichtsrats oder eines Inhabers von Schlüsselfunktionen, deren fachliche Eignung sowie persönliche Zuverlässigkeit anhand der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und zu dokumentieren. Ferner erfolgen entsprechende Reevaluierungen.
Zur Beurteilung der Eignung werden die von dem zu bestellenden Mitglied der Geschäftsleitung, des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder Inhaber von Schlüsselfunktionen vorzulegenden Informationen und Unterlagen, wie bspw. Lebenslauf, Strafregisterauszug, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu potentiellen lnteressenskonflikten, herangezogen. Eine positive Gesamtbeurteilung („fit & proper“) wird vorgenommen, wenn die fachliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit den festgelegten Kriterien und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Finanzmarktaufsicht wird die Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend angezeigt.
§ 29 BWG
Auf Grund der größenabhängigen Befreiung des § 29 BWG ist in der paybox Bank AG kein Nominierungsausschuss eingerichtet. Die Aufgaben und Pflichten gern. § 29 Z 1-8 werden somit vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen.
§ 39b und § 39c BWG
Siehe dazu paybox Bank AG – Offenlegung 31.12.2021
§ 64 Abs. 1Z 18 und 19 BWG
Gemäß der Übergangsbestimmung des § 103q Z 17 BWG sind die Daten gemäß § 64 Abs. 1 Z 18 lit. a bis c erst in Jahresabschlüsse aufzunehmen, die nach dem 01.07 .2014 veröffentlicht werden. Daten gemäß § 64 Abs. 1 Z 18 lit. d bis f sind erst in Jahresabschlüsse aufzunehmen, die nach dem 01.01.2015 veröffentlicht werden. Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß Z 19 wird im Anhang des Jahresabschlusses veröffentlicht werden.
Kontakt per SMS 0664/6606004. Diese Nummer dient primär dem Zweck Ihre Zahlungen/Transaktionen zu bestätigen. Für eine persönliche Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an unsere Serviceline unter 05 05 2 05 05 oder verwenden Sie unser Kontaktformular unter www.payboxbank.at/kontakt/.